VelopA GmbH

Hersteller aus Duisburg (Deutschland)

Profil von VelopA GmbH

  • Deutschland
    Land
  • international
    Absatzgebiet
  • 4
    Sprachen

Die VelopA GmbH hat ihren deutschen Hauptsitz in Duisburg und betreibt weitere Niederlassungen und Vertretungen in den Niederlanden, in Belgien, Rumänien, der Schweiz, in Dänemark, Finnland, Großbritannien und Spanien. Das Unternehmen hat sich seit mehr als 50 Jahren auf die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Stadtmobiliar, Fahrrad-Parksysteme und Überdachungen spezialisiert.

Der Unternehmensbereich Stadtmobiliar bietet unter anderem Sitze, Bänke und Tische, Abfallbehälter, Baumschutz, Pflanzkästen und -kübel, Leit- und Schutzzäune, Markierungselemente, Poller, Parkbügel, Betonelemente zur Absperrung, Betonelemente für Landschaftsgestaltung sowie Fahnenmasten. Unter dem Stichwort Fahrrad-Parksysteme stehen Kunden Fahrradständer, Fahrradbügelparker, Fahrradreihenparker, Fahrradanlehnbügel sowie platzsparende Fahrradparksysteme zur Auswahl. Die Kategorie Überdachungen deckt die Bereiche Überdachungen allgemein, Überdachungen für Fahr- und Motorräder und Überdachungssysteme ab und unter dem Unternehmensbereich Sport werden Produkte der Kategorien Feldsport, Skaten, Treffpunkt für Jungendliche und Outdoor Fitness angeboten.


8.215
Sichtbarkeit
So viele Firmen interessierten sich für die Produkte des Lieferanten.
1.311
Besucher
So viele Firmen besuchten die Unternehmensseite des Lieferanten.

Videogalerie

Kontakt

  • VelopA GmbH

  • Beckerfelder Straße 96
    47269 Duisburg
    Deutschland
  • Telefon: +49 (0)203 712 997 16
    Fax: +49 2037 129971-7
  • Website: https://www.velopa.de
  • Unternehmensart: Hersteller
    Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch

Anfrage an VelopA GmbH

Ihre Kontaktdaten
Ihre Anfrage
0 Zeichen (min. 200 Zeichen)
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass nur gewerbliche Anfragen über Lieferanten.de versendet werden dürfen. Private Anfragen sowie das Anbieten von eigenen Produkten sind unzulässig.